Impressum

Sitz der Gesellschaft:
Apollo Systems GmbH
Groß- und Einzelhandel 
für Beleuchtungstechnik – Haus- und Energietechnik
Lange Straße 33
76275 Ettlingen 

AGB

Allgemeine Verkaufsbedingungen
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

  1. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende
    Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere
    Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen
    abweichenden Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
  2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem
    Vertrag schriftlich niederzulegen.
  3. Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern. Unternehmer im Sinne dieser Verkaufsbedingungen sind natürliche
    oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung
    einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Als Unternehmer im Sinne dieser Verkaufsbedingungen gelten
    auch juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliches Sondervermögen.
  4. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.
    § 2 Vertragsschluss
  5. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen
    des Zumutbaren vorbehalten, ebenso Produkt-Typenbezeichnungen und ggf. Vorlieferanten und Hersteller vergleichbarer Technologie
    .
  6. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der
    Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder
    schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
  7. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur
    für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes
    mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird
    unverzüglich zurückerstattet.
  8. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt
    auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer
    ausdrücklichen Zustimmung.
    § 3 Eigentumsvorbehalt
  9. Wir behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden
    Geschäftsbeziehung vor.
  10. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der
    Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
  11. Der Besteller ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder
    die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohn- oder
    Geschäftssitzwechsel hat uns der Besteller unverzüglich anzuzeigen.
  12. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht
    nach § 3 Ziff. 3. und 4. dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.
  13. Der Besteller ist berechtigt, wenn er die Ware nicht selbst zur eigenen Nutzung für sich montiert, die Ware im ordentlichen
    Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die
    Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Besteller zur Einziehung
    der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen
    Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
  14. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Besteller erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit
    uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns
    gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden
    Gegenständen vermischt ist.
    § 4 Vergütung
  15. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Lager“,
    ausschließlich Verpackung, wenn diese nicht bereits werksseitig angebracht ist; diese wird gesondert in Rechnung gestellt.
  16. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung
    in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
  17. Der Abzug vom Skonto ist nicht vorgesehen, er ist bereits in den Verkaufspreis mit einkalkuliert.
  18. Dem Besteller entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten.
  19. Der Besteller kann den Kaufpreis per Nachnahme, Rechnung, per Lastschriftverfahren oder Kreditkarte leisten, wobei die Bestimmung
    der Zahlungsweise uns obliegt.
  20. Der Besteller verpflichtet sich, im Erstbezug der ersten 5 Lieferungen, vor Erhalt der Ware den Kaufpreis zu zahlen. In der Regel wird
    eine Anzahlung von 30% vereinbart, wenn dies im Angebot entsprechend so ausgewiesen wird.
  21. Sollte auf Grund besonderer Vereinbarungen der Besteller in Verzug geraten, kann die Geldschuld in Höhe von 8% über dem
    Basiszinssatz verzinst werden. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
  22. Der Besteller hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns anerkannt
    wurden.
  23. Der Besteller kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  24. Die Unterlassung rechtzeitiger Beanstandung der Lieferung gilt als Genehmigung.
    § 5 Gefahrübergang – Verpackungskosten
  25. Sofern sich auf der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Lager“ vereinbart.
  26. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit
    der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder
    Anstalt auf den Besteller über.
  27. Eine Transportversicherung erfolgt auf Rechnung des Bestellers und wird automatisch abgeschlossen. Nur auf ausdrücklichem Wunsch
    des Bestellers wird die Ware nicht versichert.
  28. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Besteller im Verzug der Annahme ist.
  29. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen
    sind Paletten. Der Besteller ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.
    § 6 Lieferzeit
  30. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die vorherige Abklärung aller technischen Fragen voraus.
  31. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers
    voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  32. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns
    insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben
    vorbehalten.
  33. Sofern die Voraussetzungen von § 6 Ziff. 3. vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen
    Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
  34. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr.
    4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden
    Lieferverzugs der Besteller berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten
    ist.
  35. Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder
    grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der
    Liefervertrag nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf
    den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  36. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung
    einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
    eintretenden Schaden begrenzt.
  37. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers bleiben vorbehalten.
    § 7 Mängelgewährleistung
  38. Gewährleistungsansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser gesetzlich geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten
    ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  39. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur
    Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen
    Aufwendungen zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort
    verbracht wurde.
  40. Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verweigern wir diese oder verzögert sie sich über
    angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die
    Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung)
  41. oder Rückgängigmachung des Vertrags (Wandlung) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur
  42. geringfügigen Mängeln, steht dem Besteller jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
  43. Offensichtliche Mängel müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich angezeigt werden;
    andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Den Besteller trifft die volle Beweislast für
    sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die
    Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
  44. Wählt der Besteller wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm
    daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Besteller nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz,
    verbleibt die Ware beim Besteller, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen
    Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
  45. Soweit sich nachstehend nicht nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen
    – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir
    nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
  46. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte. Sie gilt
    ferner dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche wegen
    Nichterfüllung geltend macht.
  47. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung, zum Beispiel im technischen Datenblatt des Herstellers, als
    vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße
    Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
  48. Erhält der Besteller eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung
    verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
  49. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, wenn der Besteller uns den Mangel nicht rechtzeitig
    angezeigt hat (§ 7 Ziff. 4). Die Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit
    keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung bestehen.
  50. Garantien im Rechtssinne erhält der Besteller durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
  51. Da Apollo kein Hersteller ist, gelten die allgemeinen Herstellergarantien der Hersteller der jeweiligen Lieferung. Zum Beispiel 2 Jahre für
    Produkte der KOMPLED energie (DK).
    § 8 Haftungsbeschränkungen
  52. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren,
    vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen
    Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Wir haften nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
  53. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Bestellers aus Produkthaftung. Weiter gelten die
    Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
  54. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, wenn uns
    Arglist vorwerfbar ist.
  55. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten,
    Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
    § 9 Schlussbestimmungen
  56. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  57. Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher
    Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen
    Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Wir
    sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
  58. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
  59. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Besteller einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ganz oder
    teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder
    teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst
    nahe kommt.
    Ettlingen, den 01.01.2013